Schlusslicht in Deutschland

Baden-Württemberg bietet den bundesweit schlechtesten Schutz vor Passivrauchen!

Das baden-württembergische Landesnichtraucherschutzgesetz ist das lückenhafteste Nichtraucherschutzgesetz aller Bundesländer. Besonders problematisch ist der völlig unzureichende Nichtraucherschutz in der Gastronomie. Ursache des geringen Schutzniveaus sind die zahlreichen gesetzlichen Ausnahmen, insbesondere in Form (meist schlecht) abgetrennter Raucherräume, Raucherkneipen (kleiner als 75 m²) und einer völligen Raucherlaubnis in allen Bier- und Festzelten. Hinzu kommen erhebliche Vollzugsprobleme. Eine Studie des Deutschen Krebsforschungszentrum stellte in knapp 74 % der untersuchten Diskotheken Verstöße fest. Nur weniger als 9 % waren komplett rauchfrei. Eine Evaluation des Sozialministeriums zeigte ähnliche Schwächen des Gesetzes.

Trotz Vorreiterschaft (BW war mit Berlin das erste Bundesland, das im August 2007 bereits seine Gaststätten und Kneipen rauchfrei hatte) blieben abgetrennte (Raucher-) Nebenräume und Rauchen in Festzelten leider erlaubt. Nach Klagen von Wirten vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 folgte eine weitere Verwässerung, weil sich die CDU-Gesundheitsministerin und Ärztin Dr. Stolz damals nicht gegen den FDP-Koalitionspartner durchsetzen konnte. Seit Grün-Rot (2011) bzw. Grün-Schwarz (2016) traten sowohl SPD (obwohl einst für strikten Nichtraucherschutz im Land!) als auch später CDU in den Koalitionen als Bremser einer konsequenten Verbesserung auf. Nachdem mehrere Studien (DKFZ 2013 & Sozialministerium 2014), Petitionen, Presseartikel und Bürgereingaben eine Verbesserung nahelegten und anmahnten, ließ sich Sozialministerin Altpeter (SPD) zu kosmetischen Veränderungen der Ausführungsbestimmungen hinreißen, die ab 2015 galten, an der Lage aber faktisch nichts änderten. Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) gilt gemäß seines Charakters leider nicht gerade als treibende Kraft einer weiteren Verbesserung. Dennoch bleibt BW aufgrund seiner niedrigen Rauchquote, der Nachbarschaft und strukturellen Ähnlichkeit zu Bayern, den nachhaltig starken Grünen in der Regierung sowie die nicht zu leugnende Rückständigkeit das baden-württembergischen Nichtraucherschutzes wohl der heißeste Kandidat möglicher Verbesserungen in der absehbaren Zukunft. Diese Prognose wird untermauert vom jüngsten Vorstoß des Grünen Sozialministers Lucha (August 2019), den Nichtraucherschutz mindestens so konsequent wie Bayern ausgestalten zu wollen, ja sogar rauchfreie Biergärten in Erwägung zu ziehen. Baden-Württemberg ist damit eines unserer Schwerpunktländer, sodass nach der Landtagswahl im März 2021 das Thema noch einmal angegangen werden kann.

  • Schulen | NICHT RAUCHFREI

    Das einzige Bundesland, in dem ‘Raucherecken’ auf dem Schulgelände noch erlaubt sind.

  • Hochschulen | NICHT RAUCHFREI

    Nicht vom gesetzlichen Rauchverbot erfasst.

  • Kindertagesstätten | RAUCHFREI

    Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen im Innen- und Außenbereich.

  • Gesundheitseinrichtungen | NICHT RAUCHFREI

    Zahlreiche gesetzliche Ausnahmen vom Rauchverbot, wie z.B. Raucherzimmer für die Beschäftigten.

  • Innengastronomie | NICHT RAUCHFREI

    Gesetzliche Ausnahmen für Nebenräume und Einraumgaststätten mit weniger als 75 m² Gastfläche.

  • Restaurantterrassen & Biergärten | NICHT RAUCHFREI

    Nicht vom gesetzlichen Rauchverbot erfasst.

  • Kinderspielplätze | NICHT RAUCHFREI

    Nicht vom gesetzlichen Rauchverbot erfasst.

  • Clubs & Diskotheken | NICHT RAUCHFREI

    Gesetzliche Ausnahmen für vollständig abgetrennte und deutlich gekennzeichnete Nebenräume ohne Tanzfläche.

  • Sporthallen, Hallenbäder, etc. | NICHT RAUCHFREI

    Nicht vom gesetzlichen Rauchverbot erfasst.

  • Kultureinrichtungen | NICHT RAUCHFREI

    Nicht vom gesetzlichen Rauchverbot erfasst. Regelungen gelten nur für Kinos.